Angesichts der essenziellen Bedeutung der Hebammenversorgung erachtet es der Stadtrat als zeitgemäss, die Pikettentschädigung auf Hebammenorganisationen auszuweiten sowie diese der Teuerung anzupassen. In Erfüllung des Postulats (GR Nr. 2022/353) schafft er die dafür notwendige Verordnung über die Entschädigung für den Bereitschaftsdienst der Hebammen für Wochenbettpflege und Hausgeburten (VHE).
Kompetente Begleitung von Familien mit Neugeborenen
In der Stadt Zürich kommen jährlich 4000 bis 5000 Kinder zur Welt. Etwa 80 Prozent der Familien mit Neugeborenen werden nach der Geburt durch eine Hebamme zu Hause betreut. Die Hebammen bieten nicht nur medizinische Betreuung, sondern leisten eine wichtige Aufgabe in der Gesundheitsberatung und -förderung. Im Zuge dessen verlängerte der Stadtrat letzten November die Leistungsvereinbarung mit dem Verein Familystart Zürich um weitere vier Jahre. Die Organisation vermittelt und koordiniert Einsätze von Hebammen und Pflegefachfrauen für die medizinische Grundversorgung von Mutter und Kind nach der Geburt.
Zeitgemässe Entschädigung
Obwohl die Pflegeleistungen der Hebammen durch die Obligatorische Krankenversicherung vergütet werden, sind die Entschädigungen für Pikettleistungen nicht Teil des Tarifvertrages. Aus diesem Grund hat die Stadt Zürich 1997 die Pikettentschädigung für freipraktizierende Hebammen eingeführt, von dem Hebammenorganisationen bisher jedoch ausgenommen waren. Mit der Einführung der VHE sollen künftig sowohl selbstständige Hebammen als auch Hebammenorganisationen Pikettentschädigungen beantragen können. Dabei wird die Entschädigungshöhe an die Teuerung angepasst: Hebammen können fortan 135 Franken (bisher 115 Franken) für Wochenbettpflege und 235 Franken (bisher 200 Franken) für Hausgeburten beantragen.