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Stadt Zürich führt Befragung zu Menstruationsbeschwerden am Arbeitsplatz durch

Medienmitteilung

Mit einer stadtweiten Befragung zu Menstruationsbeschwerden am Arbeitsplatz will die Arbeitgeberin Stadt Zürich zur Enttabuisierung in der Stadtverwaltung beitragen, Transparenz schaffen und das Thema in der Organisation besprechbar machen.

6. Mai 2024

Darüber, wie viele Personen von starken und regelmässigen Menstruationsbeschwerden betroffen sind, wie sie die Situation am Arbeitsplatz erleben, wie sie mit den Beschwerden umgehen und ob Handlungsbedarf besteht, ist wenig bekannt. Eine Befragung zwischen dem 6. Mai und dem 7. Juni 2024 soll Erkenntnisse für die Stadt Zürich liefern.

Postulat als Grundlage

Grundlage für die Befragung ist das Postulat für eine bezahlte Dispensierung bei starken und regelmässigen Menstruationsbeschwerden GR Nr. 2022/219 vom 30. November 2022. Das Postulat schlägt einen Pilotversuch in einer Dienstabteilung vor. Ein Pilotversuch in einer Dienstabteilung könnte begrenzte Erkenntnisse liefern, da er sich auf eine kleinere Anzahl Personen beschränkt, die unter bestimmten Rahmenbedingungen arbeiten. Zudem wird vorausgesetzt, dass die betroffenen Personen bereit wären, Menstruationsbeschwerden als Grund gegenüber der vorgesetzten Person und der Arbeitgeberin transparent zu machen.

Der Stadt Zürich ist es wichtig, breiter abgestützte Erkenntnisse zu erlangen und alle potenziell betroffenen Personen zum Thema abzuholen, bevor allfällige Massnahmen diskutiert werden können. Deshalb führt die Stadt Zürich eine Vollerhebung bei allen potenziell betroffenen Mitarbeiter*innen bis zu 55 Jahren durch.

Befragung durch eine externe Hochschulpartnerin

Die externe Hochschulpartnerin Interdisziplinäres Zentrum für Geschlechterforschung (IZFG) der Universität Bern führt die Befragung im Auftrag der Stadt Zürich durch. Sie garantiert vollständige Vertraulichkeit im Umgang mit allen persönlichen Angaben. Die Stadt Zürich erhält lediglich eine anonymisierte Auswertung auf gesamtstädtischer Ebene. Rückschlüsse auf Einzelpersonen sind dementsprechend nicht möglich. Die Teilnahme an der Befragung ist für alle eingeladenen Personen freiwillig und dauert 5 bis maximal 15 Minuten.

Weiteres Vorgehen

Die Ergebnisse der Befragung liegen der Stadt Zürich voraussichtlich im ersten Quartal 2025 vor. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob es weiteren Handlungsbedarf gibt.

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